Klein Report (Zürich, Switzerland)
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Datenschützer in den USA reagierten dennoch entsetzt auf das Urteil. Damit würden die Nutzungsgewohnheiten von vielen Millionen Internetnutzern blossgelegt. Sie zeigten sich skeptisch gegenüber der Versicherung beider Unternehmen, dass mit den Daten die Nutzer nicht identifiziert werden könnten. «Solch grosse Datensammlungen von Übermittlungsdaten sind wie Honigtöpfe für Strafverfolger und Prozessparteien», zitierte die «New York Times» Chris Hoofnagle vom Berkley Center for Law and Technology. Die privaten Daten könnten missbraucht werden oder an Drittparteien gelangen.